Hinweis für Welpeninteressenten außerhalb Deutschlands

Für Welpeninteressenten außerhalb von Deutschland gelten die Einreisebestimmungen ihres Landes. In der Regel bedeutet dies, dass die Welpen bei uns mit 12 Wochen gegen Tollwutgeimpft werden müssen und dann nach 21 Tagen erst ausreisen /ausziehen dürfen. Ausnahmen gibt es es nur für sogenannte Arbeits und Therapiehunde z.B. in Österreich. Die Schweiz hat wiederum andere Einfuhrbestimmungen. Bitte bedenkt das, wenn ihr euch für einen Welpen bei uns meldet 😉 Wir haben grundsätzlich erstmal kein Problem damit unsere Welpen länger zu behalten, wenn das richtige Zuhause dafür auf sie wartet!

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