Voraussetzungen einer offiziellen Zuchtzulassung (ZZL) im DCNH/VDH

"Grundlegend und verbindlich für die Zucht im DCNH ist das internationale Zuchtreglement der F.C.l. sowie die Zuchtordnung des VDH, die Satzung und Ordnungen des DCNH insbesondere die Zuchtordnung (ZO) mit ihren rassespezifischen Anhängen sowie den Mindesthaltebedingungen in ihren jeweils gültigen Fassungen." (DCNH Zuchtordnung /Stand2021)

Die Grundvorraussetzung für eine Zuchtzulassung in einem FCI und VDH angehörigen Verein, ist eine FCI Ahnentafel des Hundes*

Als Voraussetzung für eine Zuchtzulassung als Zuchthund im DCNH müssen folgende Untersuchungsergebnisse beim Shiba vorgelegt werden:

HD Röntgenuntersuchung /Auswertung über einen Gutachter des DCNH

"Zur Zucht NICHT zugelassen sind Hunde, die dem Rassestandard nicht genügend entsprechen und insbesondere solche mit zuchtausschließenden Fehlern, z.B. Wesensschwäche, angeborene Taubheit oder Blindheit, Hasenscharte, Spaltrachen, erhebliche Zahnfehler und Kieferanomalien, Kryptorchismus, Monorchismus, Albinismus, Skelettanomalien, erbliche Augenkrankheiten, (z.B. PRA, Primärglaukom, HC/grauer Star), Epilepsie, festgestellte mittlere und schwere HD. Register-A-Hunde sind grundsätzlich nicht zur Zucht zugelassen. " (DCNH Zuchtordnung /Stand2021)

Über diese Vorgaben hinaus gibt es einige Züchter die auf freiwilliger Basis noch folgende Untersuchungen durchführen lassen:

Patella-Untersuchung (Kniescheibe)

DNA Analyse auf GM1/GM2 (s. auch Artikel über GM)

teils auch schon genetische Diversitätsprofile und Farbanalysen

Sollten alle Untersuchungen gute Resultate erzielen wird der Hund einem Zuchtrichter des Vereins vorgeführt. Dieser führt eine phänotypische Beurteilung & eine Wesensüberprüfung durch. Die Hunde werden vermessen und alles dokumentiert. Der Richter erteilt dann, sofern der Hund besteht, eine Zuchtzulassung und es erfolgt noch eine DNA Abstrich Einlagerung. Der Hund wird dann in die Zuchtbuchdatenbank des DCNH übernommen.

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